Zum Inhalt springen

Lexikon

Vorsteuerabzug und Rechnungsmerkmale

Kurz gesagt

Mit dem Vorsteuerabzug ziehen Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmen verrechnen, von Ihrer eigenen Umsatzsteuer ab (§ 12 UStG). Voraussetzung ist eine Rechnung mit den Angaben nach § 11 UStG.

· Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Abziehen können Sie die Steuer für Lieferungen und Leistungen, die ein anderer Unternehmer im Inland für Ihr Unternehmen erbracht und Ihnen in einer Rechnung gesondert ausgewiesen hat. Für Ihr Unternehmen ist ein Einkauf, wenn er zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dient. Versteuern Sie nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung), müssen Sie die Rechnung außerdem bezahlt haben; Ausnahmen gelten unter anderem bei einem Vorjahresumsatz über 2.000.000 Euro.

Eine Rechnung über mehr als 400 Euro braucht diese Angaben (§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG): Name und Anschrift des Lieferanten und des Kunden, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Lieferung oder Leistung, Entgelt und Steuersatz, den Steuerbetrag, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und die UID-Nummer des Lieferanten. Bei einer steuerfreien Leistung gehört ein Hinweis auf die Befreiung auf die Rechnung; Kleinunternehmer müssen keine UID-Nummer angeben.

Übersteigt der Gesamtbetrag 10.000 Euro, muss auch Ihre UID-Nummer auf der Rechnung stehen, wenn der Lieferant in Österreich ansässig ist oder hier eine Betriebsstätte hat und Sie für Ihr Unternehmen einkaufen. Geht die Steuerschuld auf Sie über (Reverse Charge), enthält die Rechnung Ihre UID-Nummer und einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld, aber keinen gesonderten Steuerbetrag (§ 11 Abs. 1a UStG).

Bei Rechnungen bis 400 Euro brutto genügt eine vereinfachte Rechnung (§ 11 Abs. 6 UStG): Name und Anschrift des Lieferanten, Menge und Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung, Tag der Lieferung oder Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, der Steuersatz und das Ausstellungsdatum. Kundenname, Rechnungsnummer und UID-Nummer dürfen fehlen. Stimmen Liefer- und Rechnungsdatum überein, braucht es einen Hinweis wie „Rechnungsdatum = Lieferdatum“. Die Vorsteuer rechnen Sie aus dem Bruttobetrag heraus: Bei 198 Euro und 20 % sind es 33 Euro. Im Versandhandel und bei Umsätzen in anderen EU-Staaten mit Rechnungspflicht gilt die Vereinfachung nicht.

Elektronische Rechnungen, auch ein PDF per E-Mail, sind Rechnungen, wenn Sie als Empfänger zustimmen und Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit gewährleistet sind (§ 11 Abs. 2 UStG).

Keinen Vorsteuerabzug gibt es, soweit Sie Einkäufe für steuerfreie Umsätze verwenden, zum Beispiel als Kleinunternehmer. Für Pkw, Kombis und Motorräder ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG). Für Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km gelten die allgemeinen Regeln (§ 12 Abs. 2 Z 2a UStG); bei Pkw und Kombis ist dabei die Angemessenheitsgrenze zu beachten.

In Saldek

Saldek liest Eingangsbelege aus und schlägt Konto und Steuercode vor. In die UVA-Werte fließt die Vorsteuer erst, wenn Sie die Buchung freigegeben haben; ob die Rechnung alle Angaben enthält, prüfen Sie bei der Freigabe. Ausgangsrechnungen füllt Saldek aus Ihren Stammdaten. Fehlen dort etwa Ihre Anschrift oder bei mehr als 400 Euro die Anschrift Ihrer Kundin oder Ihres Kunden, erzeugt Saldek das Rechnungs-PDF nicht.

Fragen zu diesem Begriff

Reicht ein Kassenbon für den Vorsteuerabzug?

Bis 400 Euro brutto ja, wenn er die Angaben einer Kleinbetragsrechnung enthält: Name und Anschrift des Geschäfts, Datum, Ware oder Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Darüber brauchen Sie eine vollständige Rechnung mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift.

Was tue ich, wenn auf einer Rechnung eine Pflichtangabe fehlt?

Bitten Sie den Lieferanten um eine berichtigte Rechnung; auf eine ordnungsgemäße Rechnung haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch. Solange Angaben fehlen, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen.

Dürfen Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist eine unechte Steuerbefreiung, deshalb gibt es keinen Vorsteuerabzug. Wer ihn nutzen will, muss auf die Befreiung verzichten.

Gilt die 400-Euro-Grenze auch in Deutschland?

Nein. In Deutschland liegt die Grenze für Kleinbetragsrechnungen bei 250 Euro Gesamtbetrag (§ 33 UStDV). Eine solche Rechnung braucht Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Leistung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit dem Steuersatz.

Quellen