Lexikon
Buchhaltungs-Lexikon
Begriffe aus der Buchhaltung in Österreich, Deutschland und der EU, einfach erklärt.
Buchhaltungs-Lexikon
UVA (Umsatzsteuervoranmeldung)
Die UVA ist die österreichische Umsatzsteuervoranmeldung: Sie melden dem Finanzamt Umsatzsteuer und Vorsteuer eines Monats oder Quartals und zahlen die Differenz bis zum 15. des zweitfolgenden Monats.
WeiterlesenUStVA (Umsatzsteuer-Voranmeldung in Deutschland)
Die UStVA ist die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung: Sie übermitteln dem Finanzamt bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals elektronisch die selbst berechnete Umsatzsteuer-Vorauszahlung und zahlen sie am selben Tag (§ 18 Abs. 1 UStG).
WeiterlesenKleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen mit höchstens 55.000 Euro Jahresumsatz von der Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Sie verrechnen dann keine Umsatzsteuer, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.
WeiterlesenKleinunternehmerregelung in Deutschland (§ 19 UStG)
In Deutschland sind Sie Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Gründungsjahr gilt nur die Grenze von 25.000 Euro. Ihre Umsätze sind dann steuerfrei; Vorsteuer dürfen Sie nicht abziehen.
WeiterlesenKleinunternehmer-Rechnung: Pflichtangaben und Hinweis
Eine Kleinunternehmer-Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und enthält einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. In Deutschland nennt § 34a UStDV die Pflichtangaben, etwa mit dem Satz „Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 Abs. 1 UStG“; in Österreich genügt zum Beispiel „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
WeiterlesenVorsteuerabzug und Rechnungsmerkmale
Mit dem Vorsteuerabzug ziehen Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmen verrechnen, von Ihrer eigenen Umsatzsteuer ab (§ 12 UStG). Voraussetzung ist eine Rechnung mit den Angaben nach § 11 UStG.
WeiterlesenReverse Charge (Übergang der Steuerschuld)
Beim Reverse Charge schuldet nicht das leistende Unternehmen die Umsatzsteuer, sondern der unternehmerische Kunde. In Österreich regelt das § 19 UStG 1994. Die Rechnung weist dann keine Umsatzsteuer aus, sondern enthält nach § 11 Abs. 1a UStG einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld.
WeiterlesenEinnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung)
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist Ihr Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Maßgeblich ist, wann das Geld fließt.
WeiterlesenAfA (Absetzung für Abnutzung)
Mit der AfA verteilen Sie die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts, das Sie länger als ein Jahr im Betrieb nutzen, auf seine Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Jedes Jahr setzen Sie nur den anteiligen Betrag als Betriebsausgabe ab.
WeiterlesenBuchungssatz
Ein Buchungssatz legt fest, welche Konten ein Geschäftsfall berührt: zuerst das Konto im Soll, dann nach dem Wort „an“ das Konto im Haben, jeweils mit Betrag. Die Summe der Soll-Beträge ist immer gleich der Summe der Haben-Beträge.
WeiterlesenEinheitskontenrahmen (EKR)
Der Einheitskontenrahmen (EKR) ist die in Österreich übliche Vorlage für die Konten der Finanzbuchhaltung: zehn Kontenklassen von 0 bis 9, die dem Aufbau von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgen. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) veröffentlicht ihn als KFS/BW 6.
WeiterlesenBelegaufbewahrung
In Österreich bewahren Sie Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörigen Belege sieben Jahre auf (§ 132 BAO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sich die Unterlagen beziehen.
WeiterlesenGoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form)
Die GoBD sind die Vorgaben des deutschen Bundesfinanzministeriums dazu, wie Unternehmen Bücher, Aufzeichnungen und Belege elektronisch führen und aufbewahren. Kern: Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar erfassen (§ 146 AO), Unterlagen bis zu zehn Jahre auswertbar aufbewahren (§ 147 AO) und das Verfahren dokumentieren.
WeiterlesenebInterface
Der österreichische XML-Standard für strukturierte elektronische Rechnungen.
WeiterlesenE-Rechnungsformate: ebInterface, XRechnung, ZUGFeRD und Peppol
Eine strukturierte E-Rechnung ist ein maschinenlesbarer Datensatz, den Software ohne Abtippen verarbeiten kann. ebInterface ist der österreichische XML-Standard, XRechnung der deutsche Standard für Rechnungen an die Verwaltung, ZUGFeRD ein PDF mit eingebetteten XML-Daten – und Peppol ein Netzwerk samt Formatregeln für den Versand.
WeiterlesenE-Rechnungspflicht in Deutschland
In Deutschland müssen Unternehmen bei Umsätzen an andere inländische Unternehmen schrittweise strukturierte E-Rechnungen verwenden: Empfangen können müssen sie sie seit 1. Jänner 2025, ausstellen ab 2027 bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro und ab 2028 grundsätzlich alle. Rechtsgrundlage sind § 14 und § 27 Abs. 38 des deutschen Umsatzsteuergesetzes.
WeiterlesenDATEV- und BMD-Export
Ein DATEV- oder BMD-Export ist eine Datei mit fertigen Buchungen – Konto, Gegenkonto, Betrag, Steuercode, Belegdatum und Belegnummer –, die eine Steuerberatung in ihre Buchhaltungssoftware importiert, statt Belege neu zu erfassen. DATEV nutzt dafür das DATEV-Format (Buchungsstapel als EXTF-Datei), BMD NTCS einen eigenen Buchungsimport.
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