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Lexikon

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Kurz gesagt

Mit der AfA verteilen Sie die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts, das Sie länger als ein Jahr im Betrieb nutzen, auf seine Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Jedes Jahr setzen Sie nur den anteiligen Betrag als Betriebsausgabe ab.

· Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Bei der linearen AfA teilen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Nutzungsdauer in Jahren und setzen jedes Jahr denselben Betrag ab. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten wie Montage oder Installation. Vorsteuer, die Sie abziehen können, gehört nicht dazu; können Sie sie nicht abziehen, etwa als Kleinunternehmer, rechnen Sie mit dem Bruttobetrag (§ 6 Z 11 EStG).

Nutzen Sie das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate, setzen Sie den vollen Jahresbetrag ab, sonst die Hälfte (§ 7 Abs. 2 EStG). Beispiel: Sie nehmen im September Büromöbel um 2.400 Euro netto in Betrieb und rechnen mit zehn Jahren Nutzungsdauer. Im ersten Jahr setzen Sie 120 Euro ab, in den neun Jahren danach je 240 Euro und im elften Jahr die restlichen 120 Euro.

Die Nutzungsdauer schätzen Sie nach Erfahrungswerten für Ihren Betrieb; für Büro- und Geschäftsausstattung sind laut Unternehmensserviceportal zehn Jahre üblich. Einige Werte legt das Gesetz fest: mindestens acht Jahre für Pkw und Kombis, 15 Jahre für einen gekauften Firmenwert bei Gewerbebetrieben, ohne Nachweis bis zu 2,5 % pro Jahr für Betriebsgebäude und 1,5 % für Gebäude, die Sie zu Wohnzwecken überlassen. Bei Pkw und Kombis gelten steuerlich grundsätzlich nur Anschaffungskosten bis 40.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer und NoVA als angemessen (PKW-Angemessenheitsverordnung).

Wirtschaftsgüter, die Sie seit 1. Juli 2020 anschaffen, können Sie statt linear auch degressiv abschreiben: mit einem gleichbleibenden Prozentsatz von höchstens 30 % vom jeweiligen Restbuchwert (§ 7 Abs. 1a EStG). Ausgenommen sind unter anderem Gebäude, Pkw, die nicht emissionsfrei sind, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Anlagen für fossile Energieträger. Von degressiv auf linear dürfen Sie zu Beginn eines Wirtschaftsjahres wechseln, umgekehrt nicht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro pro Stück können Sie sofort als Betriebsausgabe absetzen (§ 13 EStG). Die Grenze gilt für Wirtschaftsjahre ab 2023, davor lag sie bei 800 Euro. Mit Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag, als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug der Bruttobetrag. Teile, die nur gemeinsam einen Zweck erfüllen, zählen als ein Wirtschaftsgut. Für Wirtschaftsgüter, die Sie vermieten, gilt die Sofortabschreibung nicht.

Ermitteln Sie den Gewinn mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, führen Sie ein Anlagenverzeichnis mit Anschaffungstag, Anschaffungskosten, Name und Anschrift des Lieferanten, voraussichtlicher Nutzungsdauer, jährlicher AfA und Restbuchwert (§ 7 Abs. 3 EStG). Die AfA steht Ihnen ab der betrieblichen Nutzung zu, auch wenn Sie das Wirtschaftsgut noch nicht bezahlt haben. Geringwertige Wirtschaftsgüter setzen Sie in der E/A-Rechnung im Jahr der Zahlung ab.

Fragen zu diesem Begriff

Kann ich einen Laptop um 900 Euro sofort absetzen?

Ja, wenn die Anschaffungskosten 1.000 Euro nicht übersteigen: mit Vorsteuerabzug netto gerechnet, als Kleinunternehmer brutto. Er ist dann ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das Sie im Jahr der Anschaffung absetzen, in der E/A-Rechnung im Jahr der Zahlung.

Was bedeutet Halbjahres-AfA?

Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut im ersten Jahr nicht mehr als sechs Monate, setzen Sie nur die halbe Jahres-AfA ab. Entspricht Ihr Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, gilt das für alles, was Sie ab 1. Juli in Betrieb nehmen.

Wie lange schreibe ich einen Pkw ab?

Mindestens acht Jahre (§ 8 Abs. 6 EStG). Weil steuerlich grundsätzlich nur Anschaffungskosten bis 40.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer und NoVA als angemessen gelten, beträgt die jährliche AfA höchstens 5.000 Euro.

Gilt die 1.000-Euro-Grenze auch in Deutschland?

Nein. In Deutschland können Sie geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sofort absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG).

Quellen