Berichte
E/A-Rechnung & EÜR
Bei Einzelunternehmen ist in Saldek die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) als Buchführungsart voreingestellt. Anders als bei der doppelten Buchführung zählt das tatsächliche Zahlungsdatum, nicht das Belegdatum.
Buchführungsart und Steuereinstellungen
- Buchführungsart: Wählen Sie unter „Einstellungen“ > „Steuer & Buchhaltung“ zwischen E/A-Rechnung und doppelter Buchführung. Bei Einzelunternehmen ist die E/A-Rechnung vorausgewählt.
- Zahlungen als Entwurf: Wenn Sie eine Zahlung erfassen, erstellt Saldek bei E/A-Organisationen einen Entwurf in der „Prüfung“. Die Zahlung wird nicht sofort gebucht.
- Zahlung ausstehend: Ist ein Einkauf noch nicht bezahlt, zeigt sein Entwurf „Zahlung ausstehend“; unter „Belege“ finden Sie alle über den Filter „Zahlung“. Saldek datiert den Entwurf, sobald es die Zahlung sieht, etwa über die Abstimmung, einen Zahlungsbeleg oder Ihr „Bezahlt am“. Ist er 30 Tage nach der Fälligkeit (oder nach dem Eingang in Saldek, falls später) noch offen, erinnert Saldek Sie in der Prüfung.
- Sofort bezahlt: Ein Kassenbon ist an Ort und Stelle bezahlt; sein Entwurf geht je nach Aufdruck bar auf die „Kassa“ oder mit Karte auf das „Bankkonto“. Laden Sie eine eigene Ausgangsrechnung mit Bezahlt-Vermerk hoch, entwirft Saldek sie gleich als bezahlt zum Rechnungsdatum.
- Österreich (Formular E 1a): Saldek übernimmt die jährlichen Kennzahlen in das Formular E 1a. Ergänzen Sie Abschlussanpassungen wie den Gewinnfreibetrag selbst oder lassen Sie sie von Ihrer Steuerberatung eintragen.
- Deutschland (Anlage EÜR): Saldek übernimmt Werte bis Zeile 75 in die Anlage EÜR. Sie oder Ihre Steuerberatung ergänzen Gewinnkorrekturen ab Zeile 76.
- Kleinunternehmer: Ohne Vorsteuerabzug setzen Sie den gesamten Bruttobetrag als Betriebsausgabe an.
Jahresabschlussbericht prüfen
- Prüfen Sie unter „Einstellungen“ > „Steuer & Buchhaltung“, ob die Buchführungsart (E/A-Rechnung) und Ihr Umsatzsteuerstatus stimmen.
- Erfassen Sie alle Zahlungen und geben Sie die zugehörigen Zahlungsentwürfe in der „Prüfung“ frei.
- Öffnen Sie „Berichte“ und wählen Sie für das Geschäftsjahr die Auswertung für die E/A-Rechnung oder EÜR.
- Prüfen Sie die Liste auf offene Entwürfe, fehlende AfA-Buchungen, Fremdwährungspositionen und Zahlungen über die Jahresgrenze nach § 19 EStG.
- Übernehmen Sie die Kennzahlen in das amtliche Formular: Formular E 1a in Österreich oder Anlage EÜR bis Zeile 75 in Deutschland. Ergänzen Sie Ihre Abschlusskorrekturen.


Häufige Fragen
Was unterscheidet E/A-Rechnung und doppelte Buchführung in Saldek?
Bei der E/A-Rechnung zählen Einnahmen und Ausgaben erst am tatsächlichen Zahlungsdatum. Bei der doppelten Buchführung entsteht schon mit der Rechnungsstellung eine Forderung oder Verbindlichkeit im „Hauptbuch“.
Übernimmt Saldek den Gewinnfreibetrag in Österreich?
Nein. Saldek übernimmt Kennzahlen in das Formular E 1a. Gesetzliche Sonderregelungen und Gewinnkorrekturen wie den Gewinnfreibetrag ergänzen Sie selbst oder Ihre Steuerberatung.
Bis zu welcher Zeile übernimmt Saldek Werte in die deutsche Anlage EÜR?
Saldek übernimmt Werte bis Zeile 75. Sie oder Ihre Steuerberatung ergänzen die Gewinnkorrekturen ab Zeile 76.
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